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Beitragszuschlag wegen unterlassener Anmeldung vor Arbeitsantritt

SozialrechtEntscheidungeninfas 2013, S 17infas 2013, 119 Heft 3 v. 1.5.2013

Schafft ein Dienstgeber eine Organisationsstruktur, die die kurzfristige Aufnahme von neuen Dienstnehmern vorsieht, muss er entsprechende Vorkehrungen treffen, diese Dienstnehmer auch rechtzeitig gemäß § 33 ASVG anzumelden.

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