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Rückforderung von Beiträgen

SozialrechtEntscheidungeninfas 2013, S 16infas 2013, 119 Heft 3 v. 1.5.2013

Das Rückforderungsrecht betreffend Dienstnehmeranteile der Sozialversicherungsbeiträge steht dem Dienstnehmer zu.

Mit in Rechtskraft erwachsenem Bescheid war festgestellt worden, dass der Mitbeteiligte in keinem versicherungspflichtigen Dienstverhältnis zur beschwerdeführenden KEG gestanden sei; er habe nie im Unternehmen gearbeitet, nie einen Lohn erhalten, er habe offenbar lediglich seine Gewerbeberechtigung zur Verfügung gestellt.

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