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Freier Dienstvertrag als Konsulent und Beginn der Pflichtversicherung

SozialrechtEntscheidungeninfas 2013, S 15infas 2013, 118 Heft 3 v. 1.5.2013

Nur bei bereits bestehender Pflichtversicherung gemäß § 2 Abs 1 Z 4 GSVG auf Grund derselben Tätigkeit beginnt die Pflichtversicherung als freier Dienstnehmer erst mit dem Tag der Erlassung des Bescheides.

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