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Freundschafts- oder Gefälligkeitsdienst

SozialrechtEntscheidungeninfas 2013, S 14infas 2013, 118 Heft 3 v. 1.5.2013

Als Freundschafts- oder Gefälligkeitsdienst sind kurzfristige, freiwillige und unentgeltliche Dienste anzusehen.

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