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Anspruch auf Zahnersatz

SozialrechtEntscheidungeninfas 2013, S 19infas 2013, 120 Heft 3 v. 1.5.2013

Auch wenn nicht gesichert ist, dass ein medizinisch möglicher abnehmbarer Zahnersatz erst nach sechs Jahren (Anmerkung: vorgesehene Gebrauchsdauer nach Bestimmungen der Satzung) hergestellt werden müsste, besteht kein Anspruch auf festsitzenden Zahnersatz.

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