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KV Wirtschaftstreuhänder (Ang) - Rückerstattung von Ausbildungskosten

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2013, A 40infas 2013, 114 Heft 3 v. 1.5.2013

Die gesetzliche Anordnung des § 2d Abs 3 Z 3 AVRAG soll nicht bloß einen gesetzlichen Mindeststandard absichern; es geht vielmehr darum, dass die vertragliche Vereinbarung eine formelle Qualität aufweisen muss, ohne die keine Verpflichtung besteht. Der bloße Verweis im Arbeitsvertrag auf die Regeln des Kollektivvertrags schafft nicht die vom Gesetz verlangte Rechtssicherheit für die Arbeitnehmerin, weil der Kollektivvertrag selbst keine exakten Kriterien für eine Rückersatzvereinbarung normiert, sondern lediglich einen Rahmen für zu treffende Einzelvereinbarungen festlegt, durch den der gesetzliche Mindeststandard gewahrt werden soll. Im kon-

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