Für die Einstufung nach dem KV für Architekten und Ingenieurkonsulenten sind die Einstufungsmerkmale der vorwiegend ausgeübten Tätigkeit und der fachlichen Ausbildung (Schulbildung bzw Berufsausbildung samt Prüfung), die in bestimmten Fällen durch eine entsprechende Praxis ersetzt werden kann, maßgebend. Die bei der Beschäftigungsgruppe 4 erwähnten theoretischen Fachkenntnisse und praktischen Erfahrungen beziehen sich auf das Merkmal der Ausbildung.