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Hebamme - Vertragsverhältnis, Pensionsschaden

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2013, A 38infas 2013, 111 Heft 3 v. 1.5.2013

Die Klägerin begehrt die Feststellung, 1. dass ihre Tätigkeit schon von Beginn an als Dienstverhältnis dem Salzburger Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz unterliege, und 2. dass die Beklagte für sämtliche Schäden, die aus der Unterlassung der Anmeldung zur Sozialversicherung in Bezug auf Pensionsansprüche entstehen, hafte.

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