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Versetzung - Zustimmung des Betriebsrates iSd § 101 ArbVG

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2013, A 26infas 2013, 93 Heft 3 v. 1.5.2013

Der Betriebsrat (BR) hielt in seinem Beschluss fest, dass nach seiner Einschätzung keine verschlechternde Versetzung vorliege; aufgrund der Vorinformationen und der zu erwartenden gerichtlichen Auseinandersetzung sei jedoch beschlossen worden, der Versetzung "die Zustimmung (in eventu) gemäß § 101 ArbVG zu erteilen".

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