Die Einstufung in die "Beschäftigungsgruppe E - qualifizierter Facharbeiter" im Kollektivvertrag (KV) für Arbeitskräfteüberlasser verlangt ausdrücklich die Fähigkeit zum Einsatz beigestellter Arbeitskräfte und zur Beratung von Kunden. Wesentlich ist das Anforderungsprofil unter Berücksichtigung des tatsächlich vereinbarten Einsatzfeldes.