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"Postensuchtage" und Urlaub

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2013, A 17infas 2013, 63 Heft 2 v. 1.2.2013

Für die Frage, ob ein in der Kündigungsfrist gelegener Erholungsurlaub wirksam vereinbart werden konnte, ohne in den Freistellungsanspruch einzugreifen, kommt es nicht auf den Zugang der Kündigung, sondern auf den Zugang des Verlangens nach § 22 AngG an.

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