Der Berechnung des Anspruchs auf Urlaubsersatzleistung eines fälschlicher Weise als freier Dienstnehmer bezeichneten Arbeitnehmers ist die von den Parteien getroffene Entgeltabrede zugrunde zu legen.
Der Berechnung des Anspruchs auf Urlaubsersatzleistung eines fälschlicher Weise als freier Dienstnehmer bezeichneten Arbeitnehmers ist die von den Parteien getroffene Entgeltabrede zugrunde zu legen.