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Bezeichnung des unrichtigen Kollektivvertrags im Dienstzettel - WissenserklÄrung

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2013, A 15infas 2013, 61 Heft 2 v. 1.2.2013

Der in einem Dienstzettel aufscheinende Verweis auf einen nicht von Gesetzes wegen anwendbaren Kollektivvertrag, von dem die Vertragsparteien annehmen, dass er ohnehin kraft seiner normativen Wirkung zur Anwendung gelangt, kann in vertretbarer Weise als Wissenserklärung gesehen werden.

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