vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kundmachung einer Betriebsvereinbarung - VerÖffentlichung im Intranet

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2013, A 13infas 2013, 58 Heft 2 v. 1.2.2013

Die Veröffentlichung einer Betriebsvereinbarung im internen Computernetz mit einem entsprechenden Link zum maßgebenden Text stellt jedenfalls dann eine ausreichende Kundmachung dar, wenn der Text der Betriebsvereinbarung auch in gesicherter Form beim Betriebsrat (BR) oder beim Betriebsinhaber eingesehen werden kann. Für den von der Rechtsprechung geforderten Hinweis auf eine zur Einsicht aufliegende Betriebsvereinbarung ist die Veröffentlichung im internen Computernetz regelmäßig als ausreichend anzusehen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!