durch das 2. Stabilitätsgesetz 2012 (2. StabG 2012, BGBl I 2012/35, kundgemacht am 24. 4. 2012)
Ab 1. 1. 2013 traten Änderungen im Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG) in Kraft, die auch die in den §§ 27 und 28 AlVG geregelte Altersteilzeit (im Folgenden: ATZ) betreffen. Von diesen Änderungen sind insbesondere die Voraussetzungen zum Antritt einer ATZ als auch die höchstzulässige Dauer der ATZ betroffen.