Seit 1. 1. 2013 gibt es im Bereich des Urlaubsgesetzes (UrlG) wichtige Änderungen, die einerseits den Bereich der Pflegefreistellung (§ 16 UrlG) und andererseits die Umstellung des Urlaubsjahres auf das Kalenderjahr (§ 2 Abs 4 UrlG) betreffen.
Seit 1. 1. 2013 gibt es im Bereich des Urlaubsgesetzes (UrlG) wichtige Änderungen, die einerseits den Bereich der Pflegefreistellung (§ 16 UrlG) und andererseits die Umstellung des Urlaubsjahres auf das Kalenderjahr (§ 2 Abs 4 UrlG) betreffen.