Seit 1. 1. 2013 ist die Novelle zum ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) in Kraft. Die ASchG-Novelle regelt die verbindliche Ermittlung und Beurteilung von psychischen Belastungen und Gefährdungen am Arbeitsplatz. Arbeits- und OrganisationspsychologInnen haben das notwendige Wissen um die Evaluierung zu planen, durchzuführen und bei der Ableitung passender Maßnahmen zielführend zu beraten. Aber auch SVPs und Betriebsräte sind wichtige Partner bei diesem Prozess.