Heißt es in einem Kollektivvertrag (hier: Bäcker-KV), dass der Urlaubszuschuss anteilsmäßig entrichtet werden kann, wenn der Urlaub in zwei Teilen genommen wird, so ist aufgrund der unbedingten Anordnung im KV, wonach der Urlaubszuschuss bei Urlaubsantritt ausbezahlt wird, klar, dass damit lediglich eine fakultative Zahlungserleichterung vorgesehen ist, von der der Arbeitgeber - bei Konsumation des Urlaubs in zwei Teilen - Gebrauch machen kann, aber nicht muss.