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Insolvenz-entgelt - Austritt Während Der Karenz und Nochmalige Schwangerschaft

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2013, A 8infas 2013, 26 Heft 1 v. 1.1.2013

Der Zeitraum für die Kündigungsentschädigung ist grundsätzlich nach den im Zeitpunkt der Auflösungserklärung vorliegenden Umständen zu bestimmen. Eine Ausnahme besteht nur für nachträgliche Ereignisse, aus denen sich eine schon frühere Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor dem Ende der fiktiven Kündigungsfrist ergibt.

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