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Entgeltfortzahlung gemäß § 5 EFZG - Anwendung der Fallfrist des § 1162d ABGB

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2013, A 5infas 2013, 22 Heft 1 v. 1.1.2013

Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung gemäß § 5 EFZG wegen unberechtigter Entlassung während des Krankenstandes unterliegt der sechsmonatigen Fallfrist des § 1162d ABGB, weil dieser Anspruch wertungsmäßig der von § 1162d ABGB erfassten Kündigungsentschädigung gleichzuhalten ist, weil es in beiden Fällen um jenes Entgelt geht, das der Arbeitnehmer erhalten hätte, hätte der Arbeitgeber ihn nicht unberechtigt entlassen.

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