Erhielt der Arbeitnehmer auf der Basis eines "freien Dienstvertrags" "Honorare" und wird festgestellt, dass er in Wahrheit in einem echten Arbeitsverhältnis gestanden ist, das einem bestimmten Kollektivvertrag (KV) unterliegt, dann muss bei der Prüfung der Frage, ob er aufgrund dieses KV noch offene Ansprüche gegen seinen Arbeitgeber auf Sonderzahlungen hat, das gesamte von ihm bezogene "Honorareinkommen" in Anschlag gebracht werden.