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Betriebsübergang und rückwirkende Aufhebung des Kaufvertrages

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2013, A 3infas 2013, 17 Heft 1 v. 1.1.2013

Der rückwirkenden Aufhebung des Kaufvertrages kommt keine Relevanz zu, da keine rechtliche Grundlage zwischen Betriebsübergeber und Betriebserwerber vorhanden sein muss. Entscheidend ist die faktische Übernahme der Leitungsmacht und die Ausübung der Arbeitgeberfunktionen.

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