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Kündigungsanfechtung - Pensionsanspruch, Zinseinkünfte aus Abfertigung

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2013, A 2infas 2013, 16 Heft 1 v. 1.1.2013

Stehen Einkünften von € 3670,- netto Ausgaben von rund € 2700,- netto gegenüber, ist der Arbeitnehmer aufgrund dieser finanziellen Situation abgesichert und zur Aufrechterhaltung seiner Existenz nicht auf sein Arbeitseinkommen aus dem Dienstverhältnis angewiesen.

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