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Die Umsetzung der Leiharbeitsrichtlinie

ArbeitsrechtAndreas Schlitzerinfas 2013, 9 Heft 1 v. 1.1.2013

Die Leiharbeitsrichtlinie (-RL) 2008/104/EG hätte bis längstens 5. 12. 2011 auch in Österreich umgesetzt werden müssen. Aufgrund erheblicher Auffassungsunterschiede zwischen den Sozialpartnern über den konkreten Umsetzungsbedarf kam es zu einem langwierigen und zähen Verhandlungsprozess. Drohende Sanktionen wegen der Nichtumsetzung der RL haben letztlich wohl einen entscheidenden Beitrag dazu geleistet, dass der Ministerialentwurf am 4. 9. 2012 den Ministerrat passieren konnte. Am 16. 10. 2012 wurde die Novelle zur Arbeitskräfteüberlassung (AÜG) schließlich im Nationalrat beschlossen und am 14. 11. 2012 im Bundesgesetzblatt unter BGBl I 2012/98 öffentlich kundgemacht. Die neu geschaffenen Regelungen treten - abgesehen von wenigen Ausnahmen - mit 1. 1. 2013 in Kraft. Im Folgenden wird versucht, die wesentlichen Änderungen in einem ersten Überblick darzustellen.

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