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Das Unionsrecht Steht Einer "Stabilisierung" des Arbeitsverhältnisses befristet beschäftigter Arbeitnehmer des öffentlichen Sektors Entgegen, Bei Der Das Erreichte Dienstalter Nicht Berücksichtigt Wird

EuroparechtEntscheidungeninfas 2013, E 4infas 2013, 6 Heft 1 v. 1.1.2013

Die Befristung des Vertrags stellt keinen "sachlichen Grund" dar, der einen solchen Ausschluss rechtfertigen könnte.

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