Das Unionsrecht Steht Einer "Stabilisierung" des Arbeitsverhältnisses befristet beschäftigter Arbeitnehmer des öffentlichen Sektors Entgegen, Bei Der Das Erreichte Dienstalter Nicht Berücksichtigt Wird
EuroparechtEntscheidungeninfas 2013, E 4infas 2013, 6 Heft 1 v. 1.1.2013
Die Befristung des Vertrags stellt keinen "sachlichen Grund" dar, der einen solchen Ausschluss rechtfertigen könnte.