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Entlohnung von Ausbildungsphasen - VBG

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2012, A 80infas 2012, 219 Heft 6 v. 1.11.2012

Nach dem klaren Wortlaut des § 66 Abs 1 und 2 VBG liegt die Ausbildungsphase eines Vertragsbediensteten nur am Beginn seines Dienstverhältnisses. Ein späterer Wechsel des Vertragsbediensteten auf eine Verwendung in einer höheren Entlohnungsgruppe führt selbst bei einem neuen Ausbildungsbedarf besoldungsrechtlich nicht zum Neubeginn einer weiteren Ausbildungsphase.

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