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BAGS-KV: Zuschlagsregelung für Mehrstunden - keine Diskriminierung

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2012, A 81infas 2012, 223 Heft 6 v. 1.11.2012

Gemäß BAGS-KV erhalten Teilzeitbeschäftigte ab der dritten Mehrstunde bis zur Überschreitung der wöchentlichen Regelarbeitszeit für die idente Anzahl von Stunden sogar ein höheres Entgelt als Vollzeitbeschäftigte, die für derartige Stunden keinen Zuschlag erhalten.

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