vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Insolvenz-Entgelt - unterkollektivvertragliche Entlohnung

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2012, A 79infas 2012, 218 Heft 6 v. 1.11.2012

Die Differenz zwischen unterkollektivvertraglicher und kollektivvertraglicher Entlohnung gemäß § 3a Abs 1 IESG entgeht nur dann der zeitlichen Begrenzung, wenn der Arbeitnehmer das Abweichen des vereinbarten Lohnes vom Kollektivvertrags(KV-)lohn zumutbarerweise nicht erkennen konnte.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!