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Zurückbehaltung der Arbeitsleistung wegen Entgeltvorenthaltung - Weiterleistung der Bezüge

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2012, A 73infas 2012, 211 Heft 6 v. 1.11.2012

Hält der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung zu Recht zurück, weil ihm fälliges Entgelt vorenthalten wird,

Seite 211


dann steht ihm für die Zeit der Zurückbehaltung der Arbeitsleistung trotzdem Entgelt zu, weil die Arbeit aus Umständen unterbleibt, die auf Seite des Arbeitgebers liegen.

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