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Nichteinhaltung einer Wiedereinstellungszusage - Kündigungsentschädigung

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2012, A 72infas 2012, 209 Heft 6 v. 1.11.2012

Eine Wiedereinstellungszusage des Arbeitgebers nach echter Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses führt zu einer Option des Arbeitnehmers zur Begründung eines neuen Dienstverhältnisses zu den vorherigen Bedingungen.

Seite 209


Der Arbeitnehmer war vom 10. 4. 2006 bis 15. 3. 2010 als Verzahner bei der Arbeitgeberin beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis gelangte der Kollektivvertrag (KV) für Arbeiter der eisen- und metallerzeugenden und -verarbeitenden Industrie zur Anwendung. Das Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers wurde am 15. 3. 2010 durch einvernehmliche Auflösung beendet. Gleichzeitig erhielt er eine Wiedereinstellungszusage zum 15. 6. 2010, die zum 15. 9. 2010 verlängert wurde. Schon vor dem 15. 9. 2010 begab sich der Arbeitnehmer zur Arbeitgeberin, um seine Arbeitskleidung reinigen zu lassen. Trotz einer über Vermittlung des AMS angenommenen Stelle als Leiharbeiter bei einem anderen Unternehmen beabsichtigte der Arbeitnehmer, das Dienstverhältnis bei der Arbeitgeberin fortzusetzen. Dementsprechend begab er sich am 15. 9. 2010 zur Arbeitgeberin und erklärte, jederzeit mit der Arbeit beginnen zu wollen. Ihm wurde jedoch mitgeteilt, dass es zur Zeit keine Arbeit für ihn gebe. Erst am 4. 11. 2010 wurde dem Arbeitnehmer mitgeteilt, dass er wieder zu arbeiten beginnen könne.

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