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Kündigung/Entlassung von Betriebsratsmitglied

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2012, A 71infas 2012, 209 Heft 6 v. 1.11.2012

Verhalten und die Äußerung eines Betriebsrats-(BR-) mitgliedes sind im Gesamtzusammenhang zu sehen. Eine Verwarnung ist nicht von vornherein sinnlos und damit verzichtbar, wenn das BR-Mitglied mehrfach Gesprächsbereitschaft bezeugt hat. Die Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung ist insbesondere zu verneinen, wenn seit der Abwahl als BR-Vorsitzender der konfliktträchtige Kontakt minimiert ist.

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