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Informationsansprüche des Betriebsrates: Verbesserte rechtliche Absicherung!

ArbeitsrechtExpertinnenkommentarHannes Schnellerinfas 2012, 205 Heft 6 v. 1.11.2012

Aufgrund einer OGH-Entscheidung vom Herbst 2010, durch die seit 2011 geltende jüngste ArbVG-Novelle sowie nach neueren Erkenntnissen zur "Einstweiligen Verfügung" stellen sich die Ansprüche des Betriebsrats (BR) auf rechtzeitige und umfassende Information und Beratung deutlich besser dar als noch vor wenigen Jahren. In der gebotenen Kürze sollen diese drei aktuellen Entwicklungen überblicksartig dargestellt und durch eine Checkliste für Umstrukturierungsvorgänge (weitere einschlägige Checklisten in der AK-Broschüre "Umstrukturierungen", kostenloser Download: http://wien.arbeiter -

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