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Gesundheitstelematikgesetz 2011 (Elektronische Gesundheitsakte-Gesetz - ELGA-G)

ArbeitsrechtGünter Flemmich, Doris Lutzinfas 2012, 203 Heft 6 v. 1.11.2012

ELGA ist ein Informationssystem, das die vorhandenen Befunde patientInnenbezogen bündelt, egal wo diese in Österreich abgespeichert sind (zB Spitäler, Labors). Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt kann mit der e-card in seiner Ordination für vier Wochen auf alle Befunde eines Patienten oder einer Patientin zugreifen. Da es sich um heikle Daten handelt, ist der Rahmen für eine solche Datennutzung rechtlich zu regeln, was mit dem ELGA-G erfolgen soll.

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