Bei der Frage der Anwendbarkeit eines Kollektivvertrages (KV) geht es nicht nur um die Mitgliedschaft des Arbeitgebers bei einem bestimmten Verband (hier: Verband der Privatkrankenanstalten Österreichs), sondern darum, ob dieser Verband für das Arbeitsverhältnis der Parteien kollektivvertragsfähig ist.