Bezieht ein Versicherter bereits eine Berufsunfähigkeitspension und beantragt eine Alterspension, so gilt die Verminderung auch für die hinzutretende Leistung; der Abschlag bleibt ihm.
Bezieht ein Versicherter bereits eine Berufsunfähigkeitspension und beantragt eine Alterspension, so gilt die Verminderung auch für die hinzutretende Leistung; der Abschlag bleibt ihm.