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Anordnung von Überstunden

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2012, A 51infas 2012, 136 Heft 4 v. 1.7.2012

Wenn die dem Arbeitnehmer übertragenen Aufgaben die Leistung von Überstunden notwendig machen, muss er dies dem Arbeitgeber anzeigen, um sich einen Anspruch auf Überstundenvergütung zu sichern.

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