In einem Rechtsstreit über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann sich der Arbeitnehmer auch über solche Ansprüche wirksam vergleichen, die bei aufrechtem Dienstverhältnis unverzichtbar wären, sofern die Einbuße bestimmter Rechtsstellungen durch andere Vorteile, insbesondere durch die Klärung einer strittigen Sachlage und Rechtslage, aufgewogen wird.