Enthält ein zwischenstaatliches Sozialversicherungsabkommen keine Bestimmung betreffend die Gleichstellung, besteht bei einem rein drittstaatlichen Pensionsbezug kein Anspruch auf Ausgleichszulage.
Die Klägerin ist deutsche Staatsangehörige und seit 1992 laufend in Österreich; sie bezieht (nur) eine kanadische Volksrente und beantragte eine Ausgleichszulage. Dazu führt der OGH aus: