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Insolvenz-Entgelt - Konkursabweisung in Liechtenstein

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2012, A 44infas 2012, 105 Heft 3 v. 1.5.2012

Art 9 der Insolvenz-RL 2008/94/EG ist anzuwenden, wenn der in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Arbeitgeber in Österreich über eine feste wirtschaftliche Präsenz verfügt. Insolvenzgerichtliche Entscheidungen eines EWR-Gerichts, die der Insolvenzeröffnung iSd § 1 Abs 1 Z 2 IESG gleichgestellt sind, müssen in Österreich anerkannt werden, wenn der Gemeinschuldner in Österreich tätig ist und sich der Ort der gewöhnlichen Arbeitsverrichtung in Österreich befindet.

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