vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Insolvenz-Entgelt - gehörige Fortsetzung des Verfahrens

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2012, A 31infas 2012, 72 Heft 2 v. 1.3.2012

Aus dem Wortlaut des § 3a Abs 1 IESG ergibt sich, dass der Gesetzgeber lediglich die Einleitung eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens sowie dessen gehörige Fortsetzung einschließlich eines Exekutionsverfahrens fordert, nicht jedoch die Einbringung eines Antrags auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!