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BUAK - Lohnzuschläge - Aufrechnung mit bezahltem Urlaubszuschuss

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2012, A 29infas 2012, 71 Heft 2 v. 1.3.2012

Ein Urlaub, der nicht durch das BUAG abgedeckt ist, kann nur als freiwillige Vereinbarung über die Freistellung des Arbeitnehmers von der Arbeitsleistung angesehen werden. Dadurch wird die Verpflichtung zur Entrichtung der Zuschläge nach dem BUAG nicht berührt.

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