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Internetmissbrauch - Entlassung

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2012, A 27infas 2012, 68 Heft 2 v. 1.3.2012

Für die Verwirklichung des Entlassungsgrundes der Vertrauensunwürdigkeit nach § 27 Z 1 AngG genügt es, wenn dem Angestellten die Pflichtwidrigkeit seines Verhaltens - hier ua das exzessive Herunterladen potenziell schädlicher oder urheberrechtlich bedenklicher Software und die Überbeanspruchung des Firmennetzwerks - bei Anwendung der pflichtgemäßen Sorgfalt bewusst werden musste.

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