Wurde das Ausmaß der Arbeitszeit nicht vereinbart, entspricht das den Umständen angemessene Ausmaß im Allgemeinen dem normalen Arbeitsbedarf im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.
Wurde das Ausmaß der Arbeitszeit nicht vereinbart, entspricht das den Umständen angemessene Ausmaß im Allgemeinen dem normalen Arbeitsbedarf im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.