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§ 20 Abs 1 AngG - Berechnung des Fünftels der Normalarbeitszeit

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2012, A 26infas 2012, 67 Heft 2 v. 1.3.2012

Wurde das Ausmaß der Arbeitszeit nicht vereinbart, entspricht das den Umständen angemessene Ausmaß im Allgemeinen dem normalen Arbeitsbedarf im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.

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