Eine Tätigkeit als Vortragender kann in einem Dienstverhältnis oder einem freien Dienstverhältnis ausgeübt werden.
Der Vortragende war als Referent im Rahmen der Ausbildung neuer Mitarbeiter zu Flughafensicherheitskontrollorganen tätig. Der Bescheid, mit dem eine tageweise Versicherungspflicht als Dienstnehmer festgestellt worden war, wurde vom VwGH aufgehoben.