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Weiterbestehen der Pflichtversicherung

SozialrechtEntscheidungeninfas 2011, S 43infas 2011, 245 Heft 6 v. 1.12.2011

Entscheidend, ob eine einvernehmliche Auflösung wirksam zustande gekommen ist, ist die Absicht der Parteien, das Beschäftigungsverhältnis dauernd zu beenden.

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