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KV Stein- und keramische Industrie (Arb) - Einstufung Mischmeister, Differenz von KV- auf Istlohn

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2011, A 83infas 2011, 242 Heft 6 v. 1.12.2011

Die Einstufung in den Kollektivvertrag (KV) hängt nicht von der Vereinbarung, sondern von der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit ab; ausgehend davon ist aber auch die KV-Bestimmung, wonach die Differenz zwischen dem KV-Lohn und dem Istlohn aufrechtzuerhalten ist, eben in dem Sinne zu verstehen, dass es sich um die Differenz zwischen der richtigen Einstufung und dem tatsächlich vereinbarten Istlohn handelt.

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