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Insolvenz-Entgelt - Grenzbetrag bei 3. Sonderzahlung

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2011, A 80infas 2011, 239 Heft 6 v. 1.12.2011

Nach § 1 Abs 4 IESG sind Ansprüche auf Sonderzahlungen unabhängig von deren Anzahl nur bis zum Grenzbetrag der doppelten Höchstbeitragsgrundlage gesichert.

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