Ein nach den Bestimmungen des IESG geltend gemachter Anspruch ist nur dann gesichert, wenn er einer im Gesetz normierten Kategorie gesicherter Ansprüche zugeordnet werden kann.
Ein nach den Bestimmungen des IESG geltend gemachter Anspruch ist nur dann gesichert, wenn er einer im Gesetz normierten Kategorie gesicherter Ansprüche zugeordnet werden kann.