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Berechnung einer Witwenpension

SozialrechtEntscheidungeninfas 2011, 214 Heft 5 v. 1.9.2011

Eine "Abfindung" des früheren Arbeitgebers zehn Jahre vor dem Tod wird bei Berechnung der Hinterbliebenenpension auch dann nicht berücksichtigt, wenn sie angespart und in Folge zumindest teilweise zur Bestreitung des Lebensunterhalts verwendet wurde.

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