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Insolvenz-Entgelt - Gesicherter Zeitraum - Präsenzdienst

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2011, A 65infas 2011, 205 Heft 5 v. 1.9.2011

Von der Fortlaufhemmung von Fristen gemäß § 6 Abs 1 Z 1 APSG ist nicht nur die Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber dem Arbeitgeber erfasst, sondern auch die Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis im Anwendungsbereich des § 3a Abs 1 Satz 2 IESG.

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